EIP:
Transnationaler Nebensaisontourismus für Senioren

Über das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation (Entrepreneurship and Innovation - EIP), eines der drei zum CIP (Competitiveness and Innovation Framework Programme - Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation) gehörenden Einzelprogramme, werden jetzt Mittel bereitgestellt, um den transnationalen Nebensaison-Tourismusaustausch in Europa, der Senioren ermuntert zu reisen, zu fördern. Entsprechende Aktivitäten sollen ausgerichtet sein auf:

a) 

Aufbau und/oder Stärkung öffentlicher und privater Partnerschaften auf europäischer, nationaler und/oder regionaler Ebene unter Beteiligung kleiner und mittlerer Fremdenverkehrsunternehmen, um den transnationalen Touristikaustausch für Senioren in Europa in der Nebensaison zu erleichtern.

b) 

Entwicklung innovativer und nachhaltiger transnationaler Tourismus-Pakete für Senioren, die auf steigende Fremdenverkehrsströme in Europa außerhalb der Saison abzielen und mind. 2 Länder einbeziehen, sowie Durchführung eine angemessenen Zahl von Pilotversuchen, um ihre Effektivität zu bewerten.

c) 

Stärkung von Synergien mit bestehenden Initiativen und transnationalen Projekten im Fremdenverkehrsbereich.

d) 

Entwicklung von Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen, um die transnationalen Pakete zu verbreiten und die Wahrnehmung von Tourismusangeboten für Senioren zu erhöhen.

Die Projekte müssen in jedem Fall auf die beiden erstgenannten Schwerpunkte abzielen und sollten mit wenigstens einer der unter c) und d) angeführten Querschnittsaktivitäten verbunden sein. Sie sollten sich auf die Zielgruppe Senioren (Altersgruppe ab 55 Jahre) konzentrieren und auf transnationalen öffentlichen und privaten Partnerschaften basieren. Die Vorhaben müssen durch Konsortien aus mind. 4 und max. 8 Partnern aus wenigstens 4 der folgenden Länder durchgeführt werden: EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Albanien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Israel. Darüber hinaus muß dabei ein Modell oder Mechanismus für den transnationalen Fremdenverkehrsaustausch für Senioren vorgeschlagen werden, in das oder den mind. 2 Länder einbezogen sind.
Gefördert werden sollen bis zu 4 Projekte, für die insg. 1 Mio. EUR zur Verfügung stehen. Die Obergrenze des EU-Zuschusses liegt bei 340.000 EUR und 70% der förderfähigen Kosten. Projektvorschläge einreichen können Rechtspersonen aus den oben angeführten Ländern, die sich folgenden Einrichtungen bzw. Organisationen aus dem Tourismus- bzw. aus anderen eng auf den Projektgegenstand bezogenen Bereichen zuordnen lassen:

 

Behörden

 

nationale Tourismusverwaltungen (Ministerien, Staatssekretariate) oder regionale Behörden;

 

nationale oder regionale, für Fremdenverkehrswerbung verantwortliche Tourismusorganisationen;

 

lokale Behörden (oder ihre Vereinigungen oder Konsortien).

 

Andere Akteure
Europäische, nationale und/oder regionale Akteure, die zu mindestens einer der folgenden Kategorien gehören:

 

Dachorganisationen, die einen spezifischen tourismusbezogenen Sektor vertreten (Reiseagenturen, Reiseveranstalter, Hoteliers, Verkehr, Reisezielmanagementunternehmen, Gewerkschaften, Verbraucher usw.);

 

Handels- und Wirtschaftskammern und ihre Dachorganisationen;

 

nicht gewinnorientierte/nichtstaatliche Organisationen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Stiftungen, Think-tanks, Vereinigungen öffentlicher oder privater Einrichtungen, deren Kernaktivitäten in den Bereich Tourismus fallen;

 

Hochschulen, Forschungszentren, akademische Fortbildungs- und Bildungseinrichtungen;

 

private kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im Tourismussektor auf einem der folgenden Gebiete tätig sind: Touristenunterkünfte, Bewirtung, Reiseagenturen und -veranstalter, Attraktionen, Freizeit (Erholungs-, kulturelle und sportliche Aktivitäten), tourismusbezogener Verkehr, andere tourismusbezogene Bereiche, wenn ihre Bedeutung für das Projekt gebührend begründet werden kann;

 

Wirtschaftsvereinigungen und -organisationen, deren Kernaktivitäten in den Tourismusbereiche fallen.

Unter den Projektpartnern muß mindestens ein seit wenigstens 2 Jahren am Markt tätiges KMU aus den oben genannten Bereichen des Tourismussektors bzw. eine KMU-Vereinigung aus der Branche, eine einschlägige nationale oder regionale Behörde bzw. für Fremdenverkehrswerbung verantwortliche Tourismusorganisation sowie eine Vereinigung, ein Verband oder eine Organisation sein, die in Bereichen tätig ist, die mit Senioreninteressen und diesbezüglichen Maßnahmen auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zusammenhängen.

Fundstelle:

Internet unter http://ec.europa.eu/research/participants/portal/page/call_CIP?callIdentifier=75-G-ENT-CIP-13-B-N03S01

Bewerbungsfrist:

26.09.2013

Bewerbungsunterlagen:

Die Antragsunterlagen zum Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen mit der Referenz 75-G-ENT-CIP-13-B-N03S01 können im Internet abgerufen werden unter http://ec.europa.eu/research/participants/portal/page/call_CIP?callIdentifier=75-G-ENT-CIP-13-B-N03S01. Ansprechpartner ist die Europäische Kommission, Generaldirektion Unternehmen und Industrie, Direktion E - Dienstleistungsindustrien, Referat E/1 - Tourismuspolitik, Büro: B100 04/15, 1049 Brüssel, Belgien, Internet: http://ec.europa.eu/enterprise/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=6766, E-mail: ENTR-CFP-1375-TOURISM4SENIORS@ec.europa.eu.

ETP:
Japan-/Korea-Kurse für Wirtschaftsmanager

Zur Förderung der Geschäftsbeziehungen europäischer Unternehmen mit Japan und Korea finanziert die Europäische Kommission für Führungskräfte aus EU-Firmen ein sog. Executive Training Programme (ETP). Das Programm umfaßt:

 

einen 3wöchigen Einführungskurs in London zu Geschichte, Wirtschaft, Kultur und moderner Gesellschaft Japans und Südkoreas;

 

einen 30wöchigen Fortbildungskurs in Wirtschaft und Sprache in Tokio bzw. Seoul;

 

ein 12wöchiges Praktikum in einem japanischen oder koreanischen Unternehmen.

Im Rahmen der einzelnen Programmzyklen, sprich pro Jahr, stehen für das ETP Japan bis 45 Plätze und für das ETP Korea bis 15 Plätze zur Verfügung. Für die Teilnehmer ist das Fortbildungsprogramm kostenfrei; sie erhalten von der Europäischen Kommission ein Stipendium von 26.400 für Japan (2.200 EUR pro Monat) und von 24.000 EUR für Südkorea (2.000 EUR pro Monat), wobei erwartet wird, daß das entsendende Unternehmen seinerseits einen finanziellen Beitrag zu den Aufenthaltskosten seines Mitarbeiters leistet.
Für eine Teilnahme am ETP kommen EU-Bürger mit ausgezeichneten Englisch-Kenntnissen in Frage, die einen Hochschul- (B.A.) oder gleichwertigen Abschluß und drei Jahre Berufserfahrung als Führungskraft mitbringen oder zumindest zwei Jahre höhere Schulbildung und fünf Jahre Berufserfahrung als Führungskraft vorzuweisen haben. Sie müssen bei dem Unternehmen, das ihre ETP-Teilnahme mitfinanziert, beschäftigt sein. Das Unternehmen muß nach Japan bzw. Korea exportieren bzw. dort investieren oder vorhaben, selbiges zu tun, seinen Hauptsitz in der EU und eine europäische Identität haben, Güter oder Dienstleistungen mit EU-Ursprung erzeugen, mind. fünf Leute beschäftigen oder auf einen Jahresumsatz von wenigstens 1 Mio. EUR kommen.

Fundstelle:

Internet unter http://www.euetp.eu

Bewerbungsfrist:

Bewerbungen sind von Juni 2013 bis Mai 2014 möglich für den Kurs von November 2014 bis November 2015

Bewerbungsunterlagen:

Die Bewerbung muß im Internet online erfolgen unter http://www.euetp.eu. Ansprechpartner sind:

 

Executive Training Programme, Central Management Unit, Tel.: 0032/2/8002828, E-mail: info@euetp.eu, Internet: http://www.euetp.eu

 

Koordinator für die Ländergruppe Dänemark, Deutschland, Österreich und Slowenien: Hamburg office, E-mail: hamburgoffice@euetp.eu

Europa für Bürgerinnen und Bürger:
Förderung aktiver europäischer Bürgerschaft

Das EU-Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" soll die aktive europäische Bürgerschaft fördern. Im Dezember 2012 erfolgte ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen, aufgrund dessen Förderanträge zu folgenden Aktionen des Programms, an dem derzeit die EU-Staaten, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien teilnehmen, gestellt werden können:

 

Aktion 1: aktive Bürger für Europa

 

Maßnahme 1: Städtepartnerschaften

 

Maßnahme 1.1: Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften (Projektzuschüsse)
Unterstützung von Initiativen, die den direkten Austausch zwischen europäischen Bürgern durch ihre Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten zum Inhalt haben oder fördern. An einem Projekt müssen Gemeinden aus mind. 2 Teilnehmerländern mitwirken, darunter muß mindestens ein EU-Staat sein. Es muß wenigstens 25 internationale Teilnehmer aus den eingeladenen Gemeinden umfassen.
Höchstzuschuß pro Projekt: 25.000 EUR. Der Mindestzuschuß beläuft sich auf 5.000 EUR. Die Zuschüsse sind zur Kofinanzierung der Organisationskosten der gastgebenden Stadt sowie der Reisekosten der eingeladenen Teilnehmer bestimmt.

 

Maßnahme 1.2: Netzwerke zwischen Partnerstädten (Projektzuschüsse)
Förderung der Entwicklung von Netzwerken, die im Rahmen von Städtepartnerschaften eingerichtet wurden, da diese eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer strukturierten, intensiven und vielfältigen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden spielen. Ein Projekt muß mind. 3 Veranstaltungen vorsehen und wenigstens 30 internationale Teilnehmer aus den eingeladenen Gemeinden umfassen. An einem Projekt müssen Gemeinden aus mind. 4 Teilnehmerländern beteiligt sein, unter denen wenigstens ein EU-Staat sein muß.
Höchstzuschuß pro Projekt: 150.000 EUR; Mindestzuschuß: 10.000 EUR.

 

Maßnahme 2: Bürgerprojekte und flankierende Maßnahmen

 

Maßnahme 2.1: Bürgerprojekte (Projektzuschüsse)
Diese Maßnahme widmet sich einer wichtigen Herausforderung der heutigen EU, nämlich der Frage, wie die Kluft zwischen den Bürgern und der Europäischen Union zu überbrücken ist. Im Rahmen der Maßnahme sollen originelle und innovative Methoden erforscht werden, die geeignet sind, die Bürgerbeteiligung zu erhöhen und den Dialog zwischen den Bürgern in Europa und den EU-Institutionen zu fördern. An einem Projekt müssen mind. 5 Teilnehmerländer mitwirken (darunter mind. 1 EU-Staat); außerdem muß es wenigstens 200 Teilnehmer umfassen.
Höchstzuschuß pro Projekt: 250.000 EUR; Mindestzuschuß: 100.000 EUR. Der EU-Zuschuß darf 60% der förderfähigen Projektkosten nicht übersteigen.

 

Maßnahme 2.2: flankierende Maßnahmen (Projektzuschüsse)
Unterstützung von Aktivitäten, die zum Aufbau dauerhafter Partnerschaften und Netzwerke führen können, mit denen eine bedeutende Zahl unterschiedlicher Teilnehmer erreicht wird, die sich für eine aktive europäische Bürgerschaft einsetzen. Damit soll auch dazu beigetragen werden, die Resonanz auf die Programmziele zu verbessern und die Wirksamkeit des Programms zu erhöhen. In ein Projekt müssen mind. 2 Teilnehmerländer, darunter ein EU-Land, einbezogen sein. Pro Projekt sind wenigstens 2 Veranstaltungen vorzusehen.
Höchstzuschuß pro Projekt: 100.000 EUR; Mindestzuschuß: 30.000 EUR. Mit dem EU-Zuschuß dürfen max. 80% der anrechenbaren Kosten des Vorhabens abgedeckt werden.

 

Aktion 2: aktive Zivilgesellschaft in Europa

 

Maßnahme 3: Unterstützung für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft (Projektzuschüsse)
Hier geht es um die Unterstützung konkreter Projekte von Organisationen der Zivilgesellschaft aus verschiedenen am Programm teilnehmenden Ländern. Diese Vorhaben sollen für Fragen von europäischem Interesse sensibilisieren und durch die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zur Förderung des gegenseitigen Verstehens verschiedener Kulturen und zur Identifizierung gemeinsamer Werte beitragen. An einem Projekt müssen sich mind. 2 Teilnehmerländer, darunter ein EU-Land, beteiligen.
Der Zuschuß für diese Projekte beträgt max. 150.000 EUR und mind. 10.000 EUR; er kann nach zwei verschiedenen Methoden berechnet werden, für die jeweils spezifische Regeln gelten:

 

a) 

Zuschüsse auf der Basis von Pauschalsätzen und -beträgen.

 

b) 

Zuschüsse auf der Basis der realen Kosten; in diesem Fall können mit den EU-Geldern max. 70% der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert werden.

 

Aktion 4: aktive europäische Erinnerung (Projektzuschüsse)
Zielsetzung der im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte ist die Wahrung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und des Stalinismus sowie die Verbesserung der Kenntnisse und des Wissens heutiger und künftiger Generationen in bezug auf das, was in den Lagern und an anderen Orten der Massenvernichtung von Zivilisten stattgefunden hat, und auf die Gründe dafür.
Der Zuschuß für diese Projekte beträgt max. 100.000 EUR und mind. 10.000 EUR; er kann nach zwei verschiedenen Methoden berechnet werden, für die jeweils spezifische Regeln gelten:

 

a) 

Zuschüsse auf der Basis von Pauschalsätzen und -beträgen.

 

b) 

Zuschüsse auf der Basis der realen Kosten. In diesem Fall darf der beantragte Zuschuß den Höchstsatz von 70% der förderfähigen Kosten des Projekts nicht übersteigen.

Fundstelle:

Amtsblatt C 377 vom 07.12.2012 bzw. Internet unter http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2012:377:SOM:DE:HTML

Bewerbungsfrist:

Aktion 1 - Maßnahme 1.1: 01.02., 01.06., 01.09.

 

Aktion 1 - Maßnahme 1.2: 01.02., 01.09.

 

Aktion 1 - Maßnahmen 2.1 und 2.2: 01.06.

 

Aktion 2 - Maßnahme 3: 01.02.

 

Aktion 4: 01.06.
Bewerbungsunterlagen:

Die Antragsunterlagen sind unter http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/funding/2013/index_en.php im Internet abrufbar. Ansprechpartner ist die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Education, Audiovisual and Culture Executive Agency - EACEA), Referat P7 - Bürgerschaft, Büro: BOUR 01/04A, Avenue du Bourget 1, 1140 Brüssel, Belgien, Tel.: 0032/2/2953324 (Aktion 1 - Maßnahme 1.1), 2968109 (Aktion 1 - Maßnahme 1.2), 2951630 (Aktion 1 - Maßnahmen 2.1 und 2.2), 2967090, 2957235 (Aktion 2 - Maßnahme 3), 2980060 (Aktion 4), Fax: 0032/2/2962389, E-mail: eacea-p7@ec.europa.eu (Aktion 1 - Maßnahmen 1.1 und 1.2 sowie allgemeine Anfragen), eacea-p7-citizensprojects@ec.europa.eu (Aktion 1 - Maßnahmen 2.1 und 2.2), eacea-p7-civilsociety@ec.europa.eu (Aktion 2 - Maßnahme 3), eacea-p7-remembrance@ec.europa.eu (Aktion 4).