Über das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation (Entrepreneurship and Innovation - EIP), eines der drei zum CIP (Competitiveness and Innovation Framework Programme - Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation) gehörenden Einzelprogramme, werden jetzt Mittel bereitgestellt, um den transnationalen Nebensaison-Tourismusaustausch in Europa, der Senioren ermuntert zu reisen, zu fördern. Entsprechende Aktivitäten sollen ausgerichtet sein auf: |
a) |
Aufbau und/oder Stärkung öffentlicher und privater Partnerschaften auf europäischer, nationaler und/oder regionaler Ebene unter Beteiligung kleiner und mittlerer Fremdenverkehrsunternehmen, um den transnationalen Touristikaustausch für Senioren in Europa in der Nebensaison zu erleichtern. |
b) |
Entwicklung innovativer und nachhaltiger transnationaler Tourismus-Pakete für Senioren, die auf steigende Fremdenverkehrsströme in Europa außerhalb der Saison abzielen und mind. 2 Länder einbeziehen, sowie Durchführung eine angemessenen Zahl von Pilotversuchen, um ihre Effektivität zu bewerten. |
c) |
Stärkung von Synergien mit bestehenden Initiativen und transnationalen Projekten im Fremdenverkehrsbereich. |
d) |
Entwicklung von Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen, um die transnationalen Pakete zu verbreiten und die Wahrnehmung von Tourismusangeboten für Senioren zu erhöhen. |
Die Projekte müssen in jedem Fall auf die beiden erstgenannten Schwerpunkte abzielen und sollten mit wenigstens einer der unter c) und d) angeführten Querschnittsaktivitäten verbunden sein. Sie sollten sich auf die Zielgruppe Senioren (Altersgruppe ab 55 Jahre) konzentrieren und auf transnationalen öffentlichen und privaten Partnerschaften basieren. Die Vorhaben müssen durch Konsortien aus mind. 4 und max. 8 Partnern aus wenigstens 4 der folgenden Länder durchgeführt werden: EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Albanien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Türkei und Israel. Darüber hinaus muß dabei ein Modell oder Mechanismus für den transnationalen Fremdenverkehrsaustausch für Senioren vorgeschlagen werden, in das oder den mind. 2 Länder einbezogen sind. |
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Behörden |
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nationale Tourismusverwaltungen (Ministerien, Staatssekretariate) oder regionale Behörden; |
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nationale oder regionale, für Fremdenverkehrswerbung verantwortliche Tourismusorganisationen; |
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lokale Behörden (oder ihre Vereinigungen oder Konsortien). |
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Andere Akteure |
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Dachorganisationen, die einen spezifischen tourismusbezogenen Sektor vertreten (Reiseagenturen, Reiseveranstalter, Hoteliers, Verkehr, Reisezielmanagementunternehmen, Gewerkschaften, Verbraucher usw.); |
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Handels- und Wirtschaftskammern und ihre Dachorganisationen; |
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nicht gewinnorientierte/nichtstaatliche Organisationen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Stiftungen, Think-tanks, Vereinigungen öffentlicher oder privater Einrichtungen, deren Kernaktivitäten in den Bereich Tourismus fallen; |
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Hochschulen, Forschungszentren, akademische Fortbildungs- und Bildungseinrichtungen; |
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private kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die im Tourismussektor auf einem der folgenden Gebiete tätig sind: Touristenunterkünfte, Bewirtung, Reiseagenturen und -veranstalter, Attraktionen, Freizeit (Erholungs-, kulturelle und sportliche Aktivitäten), tourismusbezogener Verkehr, andere tourismusbezogene Bereiche, wenn ihre Bedeutung für das Projekt gebührend begründet werden kann; |
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Wirtschaftsvereinigungen und -organisationen, deren Kernaktivitäten in den Tourismusbereiche fallen. |
Unter den Projektpartnern muß mindestens ein seit wenigstens 2 Jahren am Markt tätiges KMU aus den oben genannten Bereichen des Tourismussektors bzw. eine KMU-Vereinigung aus der Branche, eine einschlägige nationale oder regionale Behörde bzw. für Fremdenverkehrswerbung verantwortliche Tourismusorganisation sowie eine Vereinigung, ein Verband oder eine Organisation sein, die in Bereichen tätig ist, die mit Senioreninteressen und diesbezüglichen Maßnahmen auf europäischer, nationaler, regionaler oder lokaler Ebene zusammenhängen. |
Fundstelle: |
Internet unter http://ec.europa.eu/research/participants/portal/page/call_CIP?callIdentifier=75-G-ENT-CIP-13-B-N03S01 |
Bewerbungsfrist: |
26.09.2013 |
Bewerbungsunterlagen: |
Die Antragsunterlagen zum Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen mit der Referenz 75-G-ENT-CIP-13-B-N03S01 können im Internet abgerufen werden unter http://ec.europa.eu/research/participants/portal/page/call_CIP?callIdentifier=75-G-ENT-CIP-13-B-N03S01. Ansprechpartner ist die Europäische Kommission, Generaldirektion Unternehmen und Industrie, Direktion E - Dienstleistungsindustrien, Referat E/1 - Tourismuspolitik, Büro: B100 04/15, 1049 Brüssel, Belgien, Internet: http://ec.europa.eu/enterprise/newsroom/cf/itemdetail.cfm?item_id=6766, E-mail: ENTR-CFP-1375-TOURISM4SENIORS@ec.europa.eu. |
Zur Förderung der Geschäftsbeziehungen europäischer Unternehmen mit Japan und Korea finanziert die Europäische Kommission für Führungskräfte aus EU-Firmen ein sog. Executive Training Programme (ETP). Das Programm umfaßt: |
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einen 3wöchigen Einführungskurs in London zu Geschichte, Wirtschaft, Kultur und moderner Gesellschaft Japans und Südkoreas; |
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einen 30wöchigen Fortbildungskurs in Wirtschaft und Sprache in Tokio bzw. Seoul; |
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ein 12wöchiges Praktikum in einem japanischen oder koreanischen Unternehmen. |
Im Rahmen der einzelnen Programmzyklen, sprich pro Jahr, stehen für das ETP Japan bis 45 Plätze und für das ETP Korea bis 15 Plätze zur Verfügung. Für die Teilnehmer ist das Fortbildungsprogramm kostenfrei; sie erhalten von der Europäischen Kommission ein Stipendium von 26.400 für Japan (2.200 EUR pro Monat) und von 24.000 EUR für Südkorea (2.000 EUR pro Monat), wobei erwartet wird, daß das entsendende Unternehmen seinerseits einen finanziellen Beitrag zu den Aufenthaltskosten seines Mitarbeiters leistet. |
Fundstelle: |
Internet unter http://www.euetp.eu |
Bewerbungsfrist: |
Bewerbungen sind von Juni 2013 bis Mai 2014 möglich für den Kurs von November 2014 bis November 2015 |
Bewerbungsunterlagen: |
Die Bewerbung muß im Internet online erfolgen unter http://www.euetp.eu. Ansprechpartner sind: |
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Executive Training Programme, Central Management Unit, Tel.: 0032/2/8002828, E-mail: info@euetp.eu, Internet: http://www.euetp.eu |
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Koordinator für die Ländergruppe Dänemark, Deutschland, Österreich und Slowenien: Hamburg office, E-mail: hamburgoffice@euetp.eu |
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Aktion 1: aktive Bürger für Europa |
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Maßnahme 1: Städtepartnerschaften |
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Maßnahme 1.1: Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften (Projektzuschüsse) |
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Maßnahme 1.2: Netzwerke zwischen Partnerstädten (Projektzuschüsse) |
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Maßnahme 2: Bürgerprojekte und flankierende Maßnahmen |
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Maßnahme 2.1: Bürgerprojekte (Projektzuschüsse) |
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Maßnahme 2.2: flankierende Maßnahmen (Projektzuschüsse) |
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Aktion 2: aktive Zivilgesellschaft in Europa |
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Maßnahme 3: Unterstützung für Initiativen von Organisationen der Zivilgesellschaft (Projektzuschüsse) |
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a) |
Zuschüsse auf der Basis von Pauschalsätzen und -beträgen. |
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b) |
Zuschüsse auf der Basis der realen Kosten; in diesem Fall können mit den EU-Geldern max. 70% der förderfähigen Kosten des Vorhabens finanziert werden. |
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Aktion 4: aktive europäische Erinnerung (Projektzuschüsse) |
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a) |
Zuschüsse auf der Basis von Pauschalsätzen und -beträgen. |
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b) |
Zuschüsse auf der Basis der realen Kosten. In diesem Fall darf der beantragte Zuschuß den Höchstsatz von 70% der förderfähigen Kosten des Projekts nicht übersteigen. |
Fundstelle: |
Amtsblatt C 377 vom 07.12.2012 bzw. Internet unter http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2012:377:SOM:DE:HTML |
Bewerbungsfrist: |
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Aktion 1 - Maßnahme 1.1: 01.02., 01.06., 01.09. |
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Aktion 1 - Maßnahme 1.2: 01.02., 01.09. | |
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Aktion 1 - Maßnahmen 2.1 und 2.2: 01.06. | |
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Aktion 2 - Maßnahme 3: 01.02. | |
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Aktion 4: 01.06. |
Bewerbungsunterlagen: |
Die Antragsunterlagen sind unter http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/funding/2013/index_en.php im Internet abrufbar. Ansprechpartner ist die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (Education, Audiovisual and Culture Executive Agency - EACEA), Referat P7 - Bürgerschaft, Büro: BOUR 01/04A, Avenue du Bourget 1, 1140 Brüssel, Belgien, Tel.: 0032/2/2953324 (Aktion 1 - Maßnahme 1.1), 2968109 (Aktion 1 - Maßnahme 1.2), 2951630 (Aktion 1 - Maßnahmen 2.1 und 2.2), 2967090, 2957235 (Aktion 2 - Maßnahme 3), 2980060 (Aktion 4), Fax: 0032/2/2962389, E-mail: eacea-p7@ec.europa.eu (Aktion 1 - Maßnahmen 1.1 und 1.2 sowie allgemeine Anfragen), eacea-p7-citizensprojects@ec.europa.eu (Aktion 1 - Maßnahmen 2.1 und 2.2), eacea-p7-civilsociety@ec.europa.eu (Aktion 2 - Maßnahme 3), eacea-p7-remembrance@ec.europa.eu (Aktion 4). |