Mindestlöhne in der EU

Zwischen einem Drittel von sehr wenig und der Hälfte von viel mehr

Mindestlöhne - ein Reizwort deutscher Politik - waren Anfang 2007 bereits in insgesamt 20 der 27 EU-Staaten Realität. Dies sagt allerdings noch nicht allzu viel aus über das Niveau an Grundsicherung, das sie dem Arbeitnehmer bieten, denn ihre Höhe schwankt zwischen 92 EUR pro Monat in Bulgarien und 1.570 EUR/Monat in Luxemburg. In den meisten Ländern, in denen es Mindestlöhne gibt, liegt dieses Einkommen unter 50% der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste; Ausnahmen bilden hier nur Malta, Irland und Luxemburg. Sehr unterschiedlich ist auch der Anteil der Arbeitnehmer, die Mindestlohn beziehen.

Anteil der Mindestlohnbezieher und Höhe des Entgelts im Vergleich zum Durchschnittsverdienst*
(2005 - Angaben in %)

 

Anteil der Arbeitnehmer, die Mindestlohn beziehen

Mindestlohn in % der durchschnittl. Bruttoverdienste in Industrie & Dienstleistungssektor

 

Anteil der Arbeitnehmer, die Mindestlohn beziehen

Mindestlohn in % der durchschnittl. Bruttoverdienste in Industrie & Dienstleistungssektor

Bulgarien

16,0

50

Niederlande

2,2

46

Estland

4,8

33

Polen

2,9

34

Frankreich

16,8

k.A.

Portugal

4,7

41

Großbritannien

1,8

37

Rumänien

9,7

33

Irland

3,3

52

Slowakei

1,7

34

Lettland

12,0

34

Slowenien

2,8

46

Litauen

10,3

38

Spanien

0,8

40

Luxemburg

11,0

51

Tschechien

2,0

39

Malta

1,5

51

Ungarn

8,0

38

* Für die EU-Staaten Belgien und Griechenland, in denen es gleichfalls Mindestlöhne gibt, liegen keine Angaben vor.         Quelle: Eurostat

Nachstehend ein auf Angaben von Eurostat beruhender Überblick über Eckpunkte der Mindestlohn-Regelungen in den 20 EU-Staaten, in denen derzeit landesweit und per Gesetz für die Mehrheit der Vollzeitarbeitnehmer ein solches Entgelt garantiert wird, was nicht ausschließt, daß für bestimmte Beschäftigtengruppen andere Mindesteinkommen gelten, die sich nach Lebens- oder Dienstalter, Qualifikationen oder körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Arbeitnehmers oder nach der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens richten. Bei den angegebenen Mindestlöhnen handelt es sich um Bruttoeinkommen, d.h. Löhne vor Abzug der Einkommensteuer und Sozialbeiträge.

Überblick über die gesetzlichen Mindestlöhne in der EU
(Stand: 01.01.2007)

Einführungsjahr Geltungsbereich

Art der Festlegung

Aktualisierung

Art des
 Lohns

Gesetzlicher Betrag

BELGIEN

1975 Arbeitnehmer im Privatsektor ab 21 Jahren Aushandlung durch die Sozialpartner Automatische Indexierung + regelmäßige Überprüfung Monatslohn

Seit 01.01.07:
1.259 EUR/Monat

BULGARIEN

1990 Alle Arbeitnehmer Staatlich festgelegt nach Sozialpartnerempfehlungen und unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Staates Durch den Staat nach Empfehlungen der Sozialpartner und unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Staates Monats- und Stundenlohn

Seit 01.01.07:
180 BGN/Monat
(= 92 EUR)

ESTLAND

1991 Alle Arbeitnehmer Staatlich festgelegt Durch Staat nach Empfehlungen der Sozialpartner Monats- und Stundenlohn

Seit 01.01.07:
3.600 EEK/Monat
(= 230 EUR)
21,50 EEK/h

FRANKREICH

1970 Alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren Staatlich festgelegt Automatische Indexierung + jährliche Überprüfung Stundenlohn

Seit 01.07.06:
1.254 EUR/Monat*
8,27 EUR/h

* Garantierter Monatslohn für Arbeitnehmer, die seit 01.07.2002 35 Stunden/Woche gearbeitet haben.

GRIECHENLAND

1991

Alle Angestellten ab 19 Jahren und alle Arbeiter ab 18 Jährliche Aushandlung durch die Sozialpartner Jährlich entsprechend den staatlichen Inflationsprognosen Angestellte: Monatslohn
Arbeiter: Tageslohn

Stand Juli 2006:
668 EUR/Monat für Angestellte

GROSSBRITANNIEN

1999 Alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren Staatlich festgelegt nach Empfehlungen der Sozialpartner Staatlich festgelegt nach Empfehlungen der Sozialpartner Stundenlohn

Seit 01.10.06:
5,35 GBP/h (entspricht 916 GBP oder 1.361 EUR/Monat)

IRLAND

2000 Erwachsene Arbeitnehmer mit Berufserfahrung* Staatlich festgelegt nach Empfehlungen der Sozialpartner oder des "Labour Court" Durch den Staat nach Empfehlungen der Sozialpartner oder des "Labour Court" Stundenlohn

Seit 01.05.07:
8,30 EUR/h

* Arbeitnehmern, die jünger als 18 Jahre oder Berufsanfänger sind oder eine strukturierte Ausbildung absolvieren, kann ein vorgegebener, unter dem nationalen Mindestlohn liegender Lohn gezahlt werden.

LETTLAND

1991 Alle Arbeitnehmer Staatlich festgelegt nach Empfehlungen der Sozialpartner Durch Staat nach Empfehlungen der Sozialpartner Monats- und Stundenlohn

Seit 01.01.07:
120,00 LVL/Monat
(= 172 EUR)

LITAUEN

1991 Alle Arbeitnehmer Staatlich festgelegt Durch Staat nach Empfehlungen der zuständigen Stellen Monats- und Stundenlohn

Seit 01.01.07:
600/442* LTL/Monat
(= 174/128 EUR)
3,66/2,62 LTL/h

* Das monatliche bzw. stündliche Mindesteinkommen von 442 LTL bzw. 2,62 LTL wurde für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern festgelegt (Politiker, Richter, Beamte und Soldaten).

LUXEMBURG

1973 Alle Arbeitnehmer Staatlich festgelegt Automatische Indexierung + regelmäßige Überprüfung Monatslohn

Seit 01.01.07:
1570,28 EUR/Monat

MALTA

1974

Alle Arbeitnehmer Staatlich festgelegt Automatische Indexierung Wochenlohn

Seit 01.01.07:
57,88 MTL/Woche
(entspricht 251 MTL oder 585 EUR/Monat)

NIEDERLANDE

1969 Alle Arbeitnehmer ab 23 Jahren Staatlich festgelegt Zweimal jährlich Monatslohn

Seit 01.01.07:
1.300,80 EUR/Monat

POLEN

1990 Alle Arbeitnehmer Staatlich festgelegt, nach Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern Ein- oder zweimal jährlich entsprechend den staatlichen Inflationsprognosen Monatslohn

Seit 01.01.07:
936 PLN/Monat
(=246 EUR)

PORTUGAL

1974 Alle Arbeitnehmer Staatlich festgelegt Jährlich entsprechend den staatlichen Inflationsprognosen Monatslohn

Seit 01.01.07:
470 EUR/Monat

RUMÄNIEN

1990

Alle Arbeitnehmer Staatlich festgelegt nach Anhörung der Sozialpartner Durch den Staat nach Anhörung der Sozialpartner Monatslohn

Seit 01.01.07:
390 RON/Monat
(= 114 EUR)

SLOWAKEI

1991

Alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren Staatlich festgelegt nach Empfehlungen der Sozialpartner Jährlich durch den Staat nach Empfehlungen der Sozialpartner Monats- und Stundenlohn

Seit 01.10.06:
7.600 SKK/Monat
(= 217 EUR)

SLOWENIEN

1995 Alle Arbeitnehmer Staatlich festgelegt, nach Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern Der Mindestlohn wird festgelegt durch das Gesetz zur Umsetzung der Vereinbarung über die Lohnpolitik, die anhand des Sozialvertrags zwischen den Sozialpartnern angenommen wird. Monatslohn

Seit 01.08.06:
521,83 EUR/Monat

SPANIEN

1980 Alle Arbeitnehmer Staatlich festgelegt Durch den Staat, in der Regel jährlich Monats- und Tageslohn

Seit 01.01.07:
666 EUR/Monat
19,02 EUR/Tag

TSCHECHIEN

1991 Alle Arbeitnehmer Staatlich festgelegt nach Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern Durch den Staat, in der Regel jährlich Monats- und Stundenlohn

Seit 01.01.07:
8.000 CZK/Monat
(= 288 EUR)
48,10 CZK/h

UNGARN

1988

Alle Arbeitnehmer Staatlich festgelegt nach Empfehlungen der Sozialpartner Durch Staat nach Empfehlungen der Sozialpartner Monatslohn

Seit 01.01.07:
65.500 HUF/Monat
(= 258 EUR)