Mindestlöhne in der EU
Zwischen einem Drittel von sehr wenig und der Hälfte von viel mehr
Mindestlöhne - ein Reizwort deutscher Politik - waren Anfang 2007 bereits in insgesamt 20 der 27 EU-Staaten Realität. Dies sagt allerdings noch nicht allzu viel aus über das Niveau an Grundsicherung, das sie dem Arbeitnehmer bieten, denn ihre Höhe schwankt zwischen 92 EUR pro Monat in Bulgarien und 1.570 EUR/Monat in Luxemburg. In den meisten Ländern, in denen es Mindestlöhne gibt, liegt dieses Einkommen unter 50% der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste; Ausnahmen bilden hier nur Malta, Irland und Luxemburg. Sehr unterschiedlich ist auch der Anteil der Arbeitnehmer, die Mindestlohn beziehen.
Anteil der Mindestlohnbezieher und Höhe des Entgelts im Vergleich zum Durchschnittsverdienst*
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Anteil der Arbeitnehmer, die Mindestlohn beziehen |
Mindestlohn in % der durchschnittl. Bruttoverdienste in Industrie & Dienstleistungssektor |
Anteil der Arbeitnehmer, die Mindestlohn beziehen |
Mindestlohn in % der durchschnittl. Bruttoverdienste in Industrie & Dienstleistungssektor |
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Bulgarien |
16,0 |
50 |
Niederlande |
2,2 |
46 |
Estland |
4,8 |
33 |
Polen |
2,9 |
34 |
Frankreich |
16,8 |
k.A. |
Portugal |
4,7 |
41 |
Großbritannien |
1,8 |
37 |
Rumänien |
9,7 |
33 |
Irland |
3,3 |
52 |
Slowakei |
1,7 |
34 |
Lettland |
12,0 |
34 |
Slowenien |
2,8 |
46 |
Litauen |
10,3 |
38 |
Spanien |
0,8 |
40 |
Luxemburg |
11,0 |
51 |
Tschechien |
2,0 |
39 |
Malta |
1,5 |
51 |
Ungarn |
8,0 |
38 |
* Für die EU-Staaten Belgien und Griechenland, in denen es gleichfalls Mindestlöhne gibt, liegen keine Angaben vor. Quelle: Eurostat |
Nachstehend ein auf Angaben von Eurostat beruhender Überblick über Eckpunkte der Mindestlohn-Regelungen in den 20 EU-Staaten, in denen derzeit landesweit und per Gesetz für die Mehrheit der Vollzeitarbeitnehmer ein solches Entgelt garantiert wird, was nicht ausschließt, daß für bestimmte Beschäftigtengruppen andere Mindesteinkommen gelten, die sich nach Lebens- oder Dienstalter, Qualifikationen oder körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Arbeitnehmers oder nach der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens richten. Bei den angegebenen Mindestlöhnen handelt es sich um Bruttoeinkommen, d.h. Löhne vor Abzug der Einkommensteuer und Sozialbeiträge.
Überblick über die gesetzlichen Mindestlöhne in der EU |
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Einführungsjahr | Geltungsbereich |
Art der Festlegung |
Aktualisierung |
Art des |
Gesetzlicher Betrag |
BELGIEN |
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1975 | Arbeitnehmer im Privatsektor ab 21 Jahren | Aushandlung durch die Sozialpartner | Automatische Indexierung + regelmäßige Überprüfung | Monatslohn |
Seit 01.01.07: |
BULGARIEN |
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1990 | Alle Arbeitnehmer | Staatlich festgelegt nach Sozialpartnerempfehlungen und unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Staates | Durch den Staat nach Empfehlungen der Sozialpartner und unter Berücksichtigung der Haushaltslage des Staates | Monats- und Stundenlohn |
Seit 01.01.07: |
ESTLAND |
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1991 | Alle Arbeitnehmer | Staatlich festgelegt | Durch Staat nach Empfehlungen der Sozialpartner | Monats- und Stundenlohn |
Seit 01.01.07: |
FRANKREICH |
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1970 | Alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren | Staatlich festgelegt | Automatische Indexierung + jährliche Überprüfung | Stundenlohn |
Seit 01.07.06: |
* Garantierter Monatslohn für Arbeitnehmer, die seit 01.07.2002 35 Stunden/Woche gearbeitet haben. | |||||
GRIECHENLAND |
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1991 | Alle Angestellten ab 19 Jahren und alle Arbeiter ab 18 | Jährliche Aushandlung durch die Sozialpartner | Jährlich entsprechend den staatlichen Inflationsprognosen | Angestellte: Monatslohn Arbeiter: Tageslohn |
Stand Juli 2006: |
GROSSBRITANNIEN |
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1999 | Alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren | Staatlich festgelegt nach Empfehlungen der Sozialpartner | Staatlich festgelegt nach Empfehlungen der Sozialpartner | Stundenlohn |
Seit 01.10.06: |
IRLAND |
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2000 | Erwachsene Arbeitnehmer mit Berufserfahrung* | Staatlich festgelegt nach Empfehlungen der Sozialpartner oder des "Labour Court" | Durch den Staat nach Empfehlungen der Sozialpartner oder des "Labour Court" | Stundenlohn |
Seit 01.05.07: |
* Arbeitnehmern, die jünger als 18 Jahre oder Berufsanfänger sind oder eine strukturierte Ausbildung absolvieren, kann ein vorgegebener, unter dem nationalen Mindestlohn liegender Lohn gezahlt werden. | |||||
LETTLAND |
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1991 | Alle Arbeitnehmer | Staatlich festgelegt nach Empfehlungen der Sozialpartner | Durch Staat nach Empfehlungen der Sozialpartner | Monats- und Stundenlohn |
Seit 01.01.07: |
LITAUEN |
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1991 | Alle Arbeitnehmer | Staatlich festgelegt | Durch Staat nach Empfehlungen der zuständigen Stellen | Monats- und Stundenlohn |
Seit 01.01.07: |
* Das monatliche bzw. stündliche Mindesteinkommen von 442 LTL bzw. 2,62 LTL wurde für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern festgelegt (Politiker, Richter, Beamte und Soldaten). | |||||
LUXEMBURG |
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1973 | Alle Arbeitnehmer | Staatlich festgelegt | Automatische Indexierung + regelmäßige Überprüfung | Monatslohn |
Seit 01.01.07: |
MALTA |
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1974 |
Alle Arbeitnehmer | Staatlich festgelegt | Automatische Indexierung | Wochenlohn |
Seit 01.01.07: |
NIEDERLANDE |
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1969 | Alle Arbeitnehmer ab 23 Jahren | Staatlich festgelegt | Zweimal jährlich | Monatslohn |
Seit 01.01.07: |
POLEN |
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1990 | Alle Arbeitnehmer | Staatlich festgelegt, nach Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern | Ein- oder zweimal jährlich entsprechend den staatlichen Inflationsprognosen | Monatslohn |
Seit 01.01.07: |
PORTUGAL |
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1974 | Alle Arbeitnehmer | Staatlich festgelegt | Jährlich entsprechend den staatlichen Inflationsprognosen | Monatslohn |
Seit 01.01.07: |
RUMÄNIEN |
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1990 |
Alle Arbeitnehmer | Staatlich festgelegt nach Anhörung der Sozialpartner | Durch den Staat nach Anhörung der Sozialpartner | Monatslohn |
Seit 01.01.07: |
SLOWAKEI |
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1991 |
Alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren | Staatlich festgelegt nach Empfehlungen der Sozialpartner | Jährlich durch den Staat nach Empfehlungen der Sozialpartner | Monats- und Stundenlohn |
Seit 01.10.06: |
SLOWENIEN |
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1995 | Alle Arbeitnehmer | Staatlich festgelegt, nach Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern | Der Mindestlohn wird festgelegt durch das Gesetz zur Umsetzung der Vereinbarung über die Lohnpolitik, die anhand des Sozialvertrags zwischen den Sozialpartnern angenommen wird. | Monatslohn |
Seit 01.08.06: |
SPANIEN |
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1980 | Alle Arbeitnehmer | Staatlich festgelegt | Durch den Staat, in der Regel jährlich | Monats- und Tageslohn |
Seit 01.01.07: |
TSCHECHIEN |
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1991 | Alle Arbeitnehmer | Staatlich festgelegt nach Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern | Durch den Staat, in der Regel jährlich | Monats- und Stundenlohn |
Seit 01.01.07: |
UNGARN |
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1988 |
Alle Arbeitnehmer | Staatlich festgelegt nach Empfehlungen der Sozialpartner | Durch Staat nach Empfehlungen der Sozialpartner | Monatslohn |
Seit 01.01.07: |